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Aktuelles

Das tierärztliche Dispensierrecht muss erhalten bleiben!

Seit über 150 Jahren gibt es das tierärztliche Dispensierrecht in Deutschland. Das Bundesministe- rium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat nun mit Vorlage der 16. AMG-Novelle angekündigt, das Dispensierrecht überprüfen zu wollen. Aus unserer Sicht wären die Konsequenzen für Verbraucher und Tierschutz fatal:

1. Kranke Tiere dürfen nicht leiden

Hauptaufgabe des Tierarztes ist es, Krankheiten zu heilen. Kranke Tiere – und insbesondere Notfälle – brauchen sofortige Hilfe. Nur der Tierarzt ist durch seine Qualifikation in der Lage, fundierte Diagnosen zu stellen und erforderliche Therapiemaßnahmen in die Wege zu leiten. Ganz wesentlich ist dabei die sofortige Versorgung mit Tierarzneimitteln, rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Aus diesem Grund müssen Untersuchung, Diagnose, Tierarzneimittelan- wendung und -abgabe in der Hand des Tierarztes bleiben!

2. Tiergesundheit muss im Vordergrund stehen

Entscheidend für die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Landwirtschaft sind präzise Haltungs-, Hygiene- und Managementkenntnisse im landwirtschaftlichen Betrieb. Die tierärztli- che Bestandsbetreuung, deren Ziel die Gesunderhaltung von Tieren bzw. Tierbeständen ist, bezieht alle diese relevanten Faktoren in ihre Impf-, Behandlungs- und Sanierungskonzepte mit ein, sodass die Tiergesundheit verbessert und in der Folge der Einsatz von Antibiotika op- timiert werden kann. Durch das Dispensierrecht wird eine enge Bindung von fachlicher Diag- nosestellung, Arzneimittelabgabe und unverzichtbarer Erfolgskontrolle gewährleistet und die Gefahr einer unzureichenden und falschen Beratung sowie Anwendungsfehler minimiert. Im Gegensatz zur Humanmedizin handeln Tierärzte in Deutschland bereits seit dem Jahr 2000 nach „Leitlinien“, die den ordnungsgemäßen Umgang mit Antibiotika festlegen. Erfahrungen aus der Humanmedizin zeigen im Übrigen, dass eine Trennung von Diagnosestellung und Arzneimittelabgabe nicht zu einer Verminderung, sondern zu einer Erhöhung des Antibioti- kaeinsatzes geführt hat. Dies gilt insbesondere für den verstärkten Einsatz von so genannten „Reserveantibiotika“!

3. Kosten für Tierhalter werden steigen

Bei Wegfall des Dispensierrechts müssen sich Tierhalter auf stark steigende Preise einstellen. Würden tierärztliche Leistung und Arzneimittelabgabe künftig getrennt abgerechnet, käme es aus folgenden Gründen zu einer Verteuerung in diesem Bereich: Tierärzte müssten die fachli- che Beratung, Untersuchung, Diagnostik und Erstellung von Behandlungskonzepten getrennt von der Tierarzneimittelabgabe in Rechnung stellen. Die damit verbundenen Mehrkosten für die tierärztliche Leistung dürften sich im hohen dreistelligen Millionenbereich bewegen. Dar- über hinaus stellt der extrem kurze Vertriebsweg Hersteller – Tierarzt – Tierhalter niedrige Preise für Tierarzneimittel für den Tierhalter sicher. Würde dieses System auf ein mehrstufiges Vertriebssystem umgestellt, käme es zwangsläufig zu einer Erhöhung der Preise, die auf eine aufwändigere Logistik und erhöhte Arzneimittelaufschläge durch Großhandel und öffentliche Apotheken zurückzuführen sind.

4. Kontrollen werden weniger effektiv

Durch den kurzen und direkten Vertriebsweg ist der am Tierarzneimittelverkehr beteiligte Per- sonenkreis auf ein Minimum reduziert. Dies ermöglicht die durchgängige Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs durch die Veterinärbehörden (Vorbildcharakter in der EU!). Wegen der durchgängigen Verantwortlichkeit des Tierarztes für die Abgabe und Anwendung von Arznei- mitteln liegt eine lückenlose Dokumentation vom Hersteller über den Tierarzt bis zum Tierhal- ter vor. Würden Verschreibung und Abgabe von Tierarzneimitteln über zwei unterschiedliche Stellen erfolgen (Tierarzt/Apotheke), wäre die Prüfung der fachlichen Übereinstimmung von Indikation (Verschreibung) und Arzneimittelabgabe durch die Veterinärbehörden nicht mehr möglich - zumal die Kontrollen der öffentlichen Apotheken nicht den Unteren Veterinärbehör- den unterliegen. Die Folge wäre, dass die Kontrolle des Tierarzneimittelverkehrs nurnoch lü- ckenhaft möglich wäre, insbesondere entfiele die Möglichkeit des Dokumentationsabgleichs der tatsächlich abgegebenen und effektiv angewendeten Tierarzneimittelmenge im landwirt- schaftlichen Betrieb durch die gleiche Behörde. Auch der Internethandel oder der „graue Arz- neimittelmarkt“ wären noch schwieriger zu fassen.

5. Großbetriebe und intensive Tierhaltungen profitieren

Durch das Dispensierrecht ist sichergestellt, dass flächendeckend eine zeitnahe tierärztliche Behandlung von Tieren mit vertretbarem Aufwand sowie ein fortwährendes Tierseuchenmoni- toring auch in dünn besiedelten Gebieten erfolgt. Entfiele das Dispensierrecht, würden Groß- betriebe und intensive Tierhaltungen profitieren, während sich die Versorgung in ländlichen Regionen mit kleinen und mittelgroßen landwirtschaftlichen Betrieben deutlich erschwert (sie- he Entwicklungen in anderen EU-Ländern). Die Folge wäre eine Schwächung der Strukturen im ländlichen Raum.

6. Massive Arbeitsplatzverluste drohen

Tierarztpraxen sind Arbeitgeber. In den deutschen Praxen sind neben den rund 11.700 Tier- ärztinnen und Tierärzten weitere 5.500 Praxisassistenten und rund 10.000 Tiermedizinische Fachangestellte beschäftigt. Bei Wegfall des Dispensierrechts ist davon auszugehen, dass 50 % der Arbeitsplätze gefährdet sind, da es zu massiven Umsatzverlusten in den Praxen kommen wird und damit auch Reorganisationsmaßnahmen in den Arbeitsabläufen notwendig werden würden.

7. Dispensierrecht hält EU-Vergleich stand

In der Diskussion um das deutsche Dispensierrecht wird immer wieder auch mit anderen Län- dern der EU argumentiert, insbesondere Dänemark und den Niederlanden: Niederlande: Einem Bericht der Europäischen Arzneimittelagentur (EMEA) zufolge wurde in den Niederlan- den der absolut höchste Antibiotikaverbrauch in der EU festgestellt (rund doppelt so hoch wie Deutschland). Dänemark: In Dänemark wurde das Dispensierrecht 1995 abgeschafft. Der Antibiotikaverbrauch ist zwar in kg/Lebendgewicht etwas geringer als in Deutschland, allerdings ohne erkennbare Fortschritte in der Resistenzsituation. Die Gründe für die Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in Dänemark dürften auch weniger in der Abschaffung des Dispensierrechts, als vielmehr im weit verbreite- ten SPF-System (bei Schweinen), dem Einsatz der in Deutschland verbotenen Schwermetalle Zinkoxyd und Kaliumsulfat und der Möglichkeit der schnelleren Erregererkennung mittels ge- zielter Organentnahme liegen. Im Übrigen sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es - trotz freier Handelbarkeit tieri- scher Produkte innerhalb der EU - Staaten gibt, in denen die Abgabe von Antibiotika nicht an eine tierärztliche Verschreibung gebunden ist. Auch diese Produkte werden vom deutschen Verbraucher verzehrt!

Fazit:

Das tierärztliche Dispensierrecht hat sich für Tiere und Verbraucher in Deutschland bewährt. Durch die Abschaffung des Dispensierrechts würden aus unserer Sicht nicht weniger, sondern mehr Arzneimittel zur Anwendung kommen, nicht kleine und mittlere, sondern große landwirt- schaftliche Strukturen befördert. Damit wäre keine Verbesserung der Situation erreicht. Entschei- dend bleibt, dass die Tiergesundheit im landwirtschaftlichen Betrieb verbessert werden muss. Da- für braucht es mehr und nicht weniger tierärztlichen Sachverstand.

Frankfurt, den 9. Februar 2012

Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt)






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